Wenn im Kanton Luzern eine Wohnung trotz Entscheid nicht verlassen wird, folgt die Zwangsräumung. Hier liegt fast alles in einer Hand. Das Bezirksgericht entscheidet über die Ausweisung und ist zugleich das Vollstreckungsgericht. Die Luzerner Polizei leistet im Auftrag des Gerichts Vollstreckungshilfe. Entsorgungsservice Müller übernimmt die praktische Räumung, wenn Gericht oder Vermieter uns dafür beiziehen.

Das zuständige Bezirksgericht

Das Gesuch um Ausweisung eines Mieters in Luzern geht an die Einzelrichterin oder den Einzelrichter des Bezirksgerichts. Bei klaren Fällen läuft das summarische Verfahren. Die Gerichtsbezirke heissen Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau. Sie decken sich nicht mit den sechs Wahlkreisen des Kantons, deshalb lohnt sich ein Blick auf die Übersicht der Luzerner Bezirksgerichte.

Polizei als Vollstreckungshilfe

Das Justizgesetz weist der Polizei ausdrücklich die Vollstreckungshilfe und Wohnungsabnahmen zu. Am Vollzugstag ist deshalb in der Regel eine Patrouille dabei, die für Ruhe sorgt. Das Ausräumen selbst übernimmt ein Unternehmen.

So helfen wir dem Gericht und dem Vermieter

Wir stimmen uns vorab mit der Vermieterschaft und dem Gericht ab, damit Team und Fahrzeug zum Termin bereitstehen. Vor Ort halten wir den Zustand mit Fotos fest und erstellen eine Liste der mitgenommenen Gegenstände. Dokumente und Erinnerungsstücke legen wir separat. Abfall, Elektroschrott und Sonderabfall trennen wir und bringen sie getrennt weg, so wie es die Vorgaben des BAFU verlangen. Kleinere Restmengen holen wir später auch als Entsorgung in Luzern ab.

Gegenstände und Einlagerung

Ob Möbel eingelagert, abgeholt oder verwertet werden, legt in Luzern das Gericht im Vollstreckungsentscheid fest. Eine allgemeine kantonale Vorschrift dazu ist uns nicht bekannt. Auf eigene Faust lagern wir nichts ein.

Preis und Abrechnung

Auftraggeber ist meist der Vermieter, an ihn adressieren wir auch die Rechnung. Den Ausschlag geben Kubikmeter, Stockwerk, Lift, Tragweg und die Menge an Sonderabfall. Konkrete Zahlen folgen erst nach Prüfung der Wohnung.

Ist die Wohnung nach dem Vollzug geleert, bleibt oft noch der Keller. Für solche Fälle und für normale Wohnungswechsel gibt es unsere Räumung in Luzern.

Den Grundablauf jeder Zwangsräumung in der Schweiz haben wir separat beschrieben.

Häufige Fragen

Wer bestellt die Räumungsfirma?

In Luzern meist der Vermieter in Absprache mit dem Gericht. Wichtig ist, dass der Termin vom Gericht bestätigt ist.

Wie schnell können Sie im Kanton Luzern vor Ort sein?

Mit einigen Tagen Vorlauf ist der Termin in der Regel machbar.

Luzerner Vermieter erreichen uns unter 079 724 81 57 und über das Kontaktformular. Diese Zusammenfassung ist keine Rechtsberatung, geprüft haben wir sie im November 2026.

Zwangsräumung nach Wahlkreis im Kanton Luzern

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