Viele Vermieter sind überrascht, dass für eine Zwangsräumung im Wahlkreis Sursee kein Gericht in Sursee entscheidet. Die Gemeinden rund um Sursee, Sempach, Triengen und Beromünster gehören zum Gerichtsbezirk Willisau. Wir ersetzen keine Behörde. Wir übernehmen die Zwangsräumung praktisch, wenn ein Entscheid vorliegt und man uns beauftragt.

Warum Willisau über Sursee entscheidet

Seit der Neuordnung der Luzerner Gerichte gibt es im Kanton vier Bezirksgerichte. Sursee hat keines davon. Ein Gesuch zur Mieterausweisung am Sempachersee richtet der Vermieter deshalb an das Bezirksgericht Willisau. Unbestrittene Fälle mit klarer Rechtslage behandelt der Einzelrichter nach Art. 257 ZPO. Wie die Ausweisung durchgesetzt wird, regelt Art. 343 ZPO. Kontaktangaben bietet das Bezirksgericht Willisau.

Der Vollzug zwischen Sempachersee und Suhrental

Auch als Vollstreckungsgericht amtet das Bezirksgericht Willisau. Die Luzerner Polizei unterstützt es vor Ort. Bei Wohnungen in Neubaugebieten von Sursee oder Nottwil ist der Zugang meist einfach. In Altstadthäusern von Sempach sind Treppen eng und Parkplätze knapp. Solche Details klären wir vor dem Termin mit dem Vermieter.

Wie der Kanton das Verfahren insgesamt ordnet, erklärt die Seite Zwangsräumung Kanton Luzern.

Unsere Arbeit am Termin

Wir starten mit Bildern jedes Zimmers. Das Inventar der Räumung listet auf, was hinausgeht und wohin. Briefe, Bankunterlagen und Ausweise sammeln wir in einer eigenen Schachtel. Den Abtransport richten wir nach der Weisung der Behörde. Was zur Entsorgung freigegeben ist, trennen wir nach Glas, Metall, Elektroschrott, Holz und Kehricht.

Ohne Gerichtsverfahren hilft der Räumungsservice in Sursee.

So entsteht der Preis

Am genauesten wird die Offerte nach einem Augenschein. Gute Fotos genügen oft auch. Wir berücksichtigen Kubikmeter, Etage, Lift, Distanz zum Fahrzeug und Sonderabfall wie Farbreste. Kurzfristige Einsätze brauchen mehr Personal. Den Auftrag erteilt und bezahlt zuerst der Vermieter. Inwieweit der ausgewiesene Mieter dafür aufkommen muss, hält das Gericht im Kostenentscheid fest.

Im gleichen Gerichtsbezirk

Weil dasselbe Gericht zuständig ist, passt die Zwangsräumung im Wahlkreis Willisau als Ergänzung. Für Fragen wählen Sie 079 724 81 57.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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