Eine Zwangsräumung im Wahlkreis St. Gallen kann eine Altbauwohnung in der Stadt ebenso betreffen wie ein Reihenhaus in Gossau. Der Wahlkreis ersetzt seit 2003 die früheren Bezirke St. Gallen und Gossau und umfasst auch Gaiserwald, Wittenbach und weitere Gemeinden. Wir räumen nach dem Entscheid und entsorgen fachgerecht, wie bei jeder Zwangsräumung in der Schweiz.
Kreisgericht St. Gallen
Zuständig ist das Kreisgericht St. Gallen. Es entscheidet über die Mieterausweisung in der Region St. Gallen und auf Antrag auch über die Vollstreckung nach Art. 343 ZPO. Bei klarer Sachlage kommt der Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO zur Anwendung. Andernfalls beginnt das Verfahren bei der Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse. Welche Gemeinden zum Kreis gehören, zeigt das Kreisgericht St. Gallen.
Gemeinde und Polizei am Vollzugstag
Das St. Galler Einführungsgesetz weist der politischen Gemeinde am Ort der Wohnung die Vollstreckungshilfe zu. Bei Bedarf kommt die Polizei dazu. In der Stadt St. Gallen ist das also die Stadt, in Wittenbach die Gemeinde Wittenbach. Am Vollzugstag beginnen wir erst, wenn die zuständige Stelle die Räume freigibt.
Die kantonalen Regeln erklärt unsere Seite zur Zwangsräumung im Kanton St. Gallen.
Räumung mit Dokumentation
Wir fotografieren Zimmer, Küche, Bad, Keller und Estrich. Daraus wird ein Räumungsprotokoll mit Fotos samt Inventarliste. Persönliche Papiere legen wir in einen separaten Behälter für die Gemeinde. Was aufbewahrt werden muss, transportieren wir an den Ort, den Gemeinde oder Gericht bestimmen. Den Rest trennen wir nach Elektro, Metall, Holz, Karton und Kehricht.
Für private Räumungen ohne Gerichtsentscheid gibt es den Räumungsservice in Gossau.
Wovon die Kosten abhängen
Wir kalkulieren nach einer Besichtigung oder nach Fotos. Ein vierter Stock ohne Lift, ein langer Weg vom Hinterhof oder ein knapper Termin erhöhen den Aufwand. Sonderabfall wie Farbe und Batterien weisen wir einzeln aus. Die Rechnung geht je nach Auftrag an die Gemeinde oder an den Vermieter. Vorschiessen muss die Kosten in der Regel der Vermieter als Gesuchsteller, der sie danach vom Mieter zurückfordern kann.
Auch am Bodensee
Richtung See begleiten wir die Zwangsräumung im Wahlkreis Rorschach. Ihr direkter Draht zu uns ist 079 724 81 57.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.
