Im Kanton St. Gallen verteilt sich die Zwangsräumung auf Gericht und Gemeinde. Das Kreisgericht am Ort der Wohnung entscheidet über die Ausweisung und die Vollstreckung. Die politische Gemeinde leistet Hilfe bei den Zwangsmassnahmen, und beide können die Polizei beiziehen. Das kantonale Formular beantragt ausdrücklich, die Gemeinde mit dem Vollzug zu beauftragen. Entsorgungsservice Müller räumt für die Gemeinde oder den Vermieter.

Kreisgericht statt Bezirksgericht

St. Gallen hat acht Wahlkreise und sieben Kreisgerichte, weil Werdenberg und Sarganserland einen gemeinsamen Gerichtskreis bilden. Das Gesuch um Mieterausweisung im Kanton St. Gallen geht an das Kreisgericht, in dessen Kreis die Wohnung liegt. Bei klarer Lage gilt das Verfahren für klare Fälle, sonst beginnt es bei der Schlichtungsstelle. Adressen nennt die Seite der St. Galler Kreisgerichte.

Die Gemeinde als Vollzugshilfe

Für den Vermieter ist das praktisch. Die Gemeinde kennt die örtlichen Verhältnisse und kann mit Sozialdienst und Polizei absprechen, was am Tag nötig ist. Wir melden uns bei der zuständigen Gemeinde, sobald sie den Termin bestätigt hat.

Unser Einsatz

Wir haben einen Stützpunkt in St. Gallen und kennen die Wege in die Region. Am Termin fotografieren wir jeden Raum, räumen und erfassen die Gegenstände. Persönliche Papiere bleiben getrennt. Elektrogeräte geben wir an Rücknahmestellen, Sonderabfall an bewilligte Betriebe, wie es das BAFU verlangt. Grössere Restmengen aus Keller und Estrich übernimmt unsere Entsorgung in St. Gallen.

Gegenstände

Über Einlagerung oder Verwertung entscheiden in St. Gallen die Gemeinde oder das Kreisgericht. Eine einheitliche kantonale Regel kennen wir nicht. Lagerplatz stellen wir keinen.

Kosten

Je nach Auftrag adressieren wir die Rechnung an die Gemeinde oder an den Vermieter. Berechnet wird nach Menge, Etage, Tragweg und Abfall.

Ob Rorschach, Rheintal, Toggenburg oder Wil, wir übernehmen im ganzen Kanton auch eine normale Räumung in St. Gallen.

Den allgemeinen Ablauf einer Zwangsräumung erklärt unsere Übersicht.

Meist beauftragt uns die Gemeinde, manchmal direkt der Vermieter. Telefon 079 724 81 57, schriftlich über das Kontaktformular. St. Galler Stand November 2026, keine Rechtsberatung.

Zwangsräumung nach Wahlkreis im Kanton St. Gallen

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