Im Wahlkreis Werdenberg mit Buchs, Grabs, Gams, Sevelen, Sennwald und Wartau übernehmen wir die praktische Arbeit bei einer Zwangsräumung im Wahlkreis Werdenberg. Ein Amt sind wir nicht. Wir handeln im Auftrag von Vermieter oder Gemeinde, wenn eine gerichtliche Räumung ansteht.

Gemeinsames Kreisgericht mit dem Sarganserland

Der Wahlkreis Werdenberg hat kein eigenes Gericht, sondern teilt sich das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland mit dem südlichen Nachbarn. Dort reichen Vermieter das Gesuch um Ausweisung aus der Mietwohnung ein. Bei eindeutiger Lage gilt Art. 257 ZPO, und das Gericht kann die Vollstreckung nach Art. 343 ZPO direkt anordnen. Bei strittigen Fällen geht die Schlichtung voraus. Kontakt bietet das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland.

Vollzug durch die Wohngemeinde

Hilfe bei der Vollstreckung leistet die politische Gemeinde, in der die Wohnung liegt. Für ein Mehrfamilienhaus in Buchs ist das die Gemeinde Buchs, für einen Hof in Gams die Gemeinde Gams. Bei Bedarf wird die Polizei beigezogen. Den Vollzugstermin stimmen wir frühzeitig mit der Gemeinde ab.

Wie das Verfahren kantonal geregelt ist, erklärt die Seite Zwangsräumung im Kanton St. Gallen.

Räumung mit Protokoll

Wir dokumentieren die Wohnung vor und nach der Räumung mit Fotos. Ein Räumungsinventar listet auf, was vorhanden war. Persönliche Dokumente kommen in eine eigene Schachtel für die Behörde. Lagern dürfen wir nur dort, wo das Amt es vorgibt. Den freigegebenen Rest bringen wir sortiert zur Verwertung und Entsorgung.

Für Wohnungsräumungen ohne Gericht empfehlen wir den Räumungsservice in Buchs.

Kosten und Offerte

Wir offerieren nach einer Besichtigung oder nach Fotos. Wichtig sind Umfang, Stockwerk, Zugang, Tragweg und die gesetzte Frist. Sonderabfall weisen wir separat aus. Rechnungsempfänger ist je nach Auftrag die Gemeinde oder der Vermieter. Den Vorschuss leistet in aller Regel der Gesuchsteller. Er kann ihn danach beim Mieter zurückholen.

Gleiches Gericht, anderes Tal

Weiter südlich räumen wir auch bei einer Zwangsräumung im Wahlkreis Sarganserland. Anrufe nehmen wir unter 079 724 81 57 entgegen.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe

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