Bei einer Zwangsräumung im Wahlkreis Wil sind wir das Räumungsunternehmen, das nach dem Gerichtsentscheid anpackt. Zum Wahlkreis gehören neben der Stadt auch Uzwil, Flawil, Oberuzwil und Zuzwil. Was eine Zwangsräumung bei uns umfasst, gilt hier genauso wie im übrigen Kanton.

Das Kreisgericht Wil

Das Kreisgericht Wil entscheidet über Ausweisungen im Wahlkreis. Ist die Lage eindeutig, prüft es das Gesuch im summarischen Verfahren für klare Fälle nach Art. 257 ZPO. Mit der Ausweisung aus der Wohnung kann es zugleich die Vollstreckung nach Art. 343 ZPO anordnen. Strittige Kündigungen gehen zuerst an die Schlichtungsstelle. Angaben zum Gericht bietet das Kreisgericht Wil.

Vollzug mit der Gemeinde

Hilfe bei der Vollstreckung leistet im Kanton St. Gallen die politische Gemeinde am Ort der Wohnung. In Uzwil ist das die Gemeinde Uzwil, in Flawil die Gemeinde Flawil. Bei Widerstand kann die Polizei beigezogen werden. Wir warten am Räumungstag auf das Zeichen der Gemeinde und arbeiten dann zügig.

Das Zusammenspiel im ganzen Kanton beschreibt unsere Seite Zwangsräumung im Kanton St. Gallen.

Räumung Schritt für Schritt

Zu Beginn fotografieren wir jedes Zimmer. Wir erstellen ein Inventar mit Fotobeleg und übergeben es dem Auftraggeber. Persönliche Dokumente und Andenken legen wir separat bereit. Möbel, die aufbewahrt werden müssen, bringen wir an die Adresse, welche die Behörde vorgibt. Den Rest sortieren wir nach Material für Recycling und Verbrennung.

Ohne Gerichtsverfahren übernimmt der Räumungsservice in Wil den Auszug.

Was die Räumung kostet

Den Preis bestimmen wir nach einem Augenschein oder nach Fotos. Ausschlaggebend sind Volumen, Etage, Lift, Distanz zum Fahrzeug und die gesetzte Frist. Sonderabfall wie Batterien und Lacke rechnen wir gesondert ab. Den Vorschuss für die Vollstreckung leistet meist der Vermieter als Gesuchsteller. Später kann er ihn vom Mieter zurückfordern. Auf Wunsch übernehmen wir die besenreine Rückgabe an die Verwaltung.

Weiter Richtung St. Gallen

Östlich anschliessend übernehmen wir die Zwangsräumung im Wahlkreis St. Gallen. Telefon 079 724 81 57.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe

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