Wer eine Zwangsräumung im Wahlkreis Rheintal durchsetzen muss, braucht nach dem Urteil verlässliche Hilfe beim Räumen. Seit 2003 bildet das Rheintal einen Wahlkreis, in dem sich Altstätten, Oberriet, Widnau, Diepoldsau, Au und Balgach entlang des Rheins reihen. Diese Hilfe bieten wir bei allen Zwangsräumungen im Auftrag von Vermietern und Gemeinden.

Kreisgericht Rheintal

Für Ausweisungen zuständig ist das Kreisgericht Rheintal. Vermieter können bei klarer Lage den Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO verlangen. Mit dem Ausweisungsentscheid lässt sich zugleich die Vollstreckung nach Art. 343 ZPO beantragen. Das Gericht legt dann einen Termin oder eine Frist fest. Formulare und Kontakt bietet das Kreisgericht Rheintal.

Die Gemeinde hilft beim Vollzug

Für die Vollstreckungshilfe der Gemeinde ist jene politische Gemeinde zuständig, in der die Wohnung liegt. In Widnau ist das Widnau, in Oberriet die Gemeinde Oberriet. Kommt es zu Widerstand, kann die Polizei beigezogen werden. Wir arbeiten erst, wenn die Gemeinde den Start freigibt, und halten uns an ihre Anweisungen.

Die Rechtslage im ganzen Kanton fasst unsere Seite zur Zwangsräumung im Kanton St. Gallen zusammen.

Was wir am Termin erledigen

Unser Team beginnt mit Fotos aller Räume und der Aussenbereiche wie Balkon oder Garage. Danach entsteht ein Inventar der Wohnung. Briefe, Ausweise und Erinnerungsstücke legen wir in einer Kiste bereit. Möbel, die aufbewahrt werden müssen, fahren wir an die Adresse, die uns die Gemeinde nennt. Freigegebenes trennen wir nach Material und bringen es zu Sammelstellen und Verwertern.

Wohnungen ohne Gerichtsfall räumt unser Räumungsservice in Altstätten.

So kommt der Preis zustande

Eine verbindliche Offerte gibt es nach Besichtigung oder Fotos. Wichtig sind Volumen, Geschoss, Lift, Tragweg und Zufahrt. Bei kurzen Fristen planen wir mehr Personal ein. Sonderabfall wie Motorenöl oder Farbreste führen wir separat auf. Die Kosten des Vollzugs bevorschusst üblicherweise der Vermieter. Den Ersatz kann er vom ausgewiesenen Mieter verlangen.

Rheinaufwärts ins Werdenberg

Weiter südlich unterstützen wir Vermieter bei der Zwangsräumung im Wahlkreis Werdenberg. Telefonisch sind wir unter 079 724 81 57 da.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe

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